• Startseite
    • Alle Dienstleistungen
    • Ersatzteile und Komponenten
    • Hydraulik und Energiesysteme
    • Anbaugeräte & Sonderanfertigungen
    • Industrielle Asset-Lösungen
    • Logistik und Repräsentation
    • Angebot des Monats
    • Wir sind auf der Suche nach
  • Bosch Rexroth
  • Über
  • Kontakt

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse, die von uns, der Ektennsa GmbH, gelieferte Maschinen und Anlagen betreffen, im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Diese Bedingungen gelten gleichzeitig für alle künftigen Vertragsverhältnisse.
  3. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers, denen wir hiermit ausdrücklich widersprechen, werden nicht Vertragsbestandteil.

II. Angebote und abgeschlossene Verträge

  1. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Angaben über Maße, Gewichte, Leistungen und Betriebskosten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor, soweit diese die Eigenschaften der Kaufsache nicht grundlegend verändern.
  3. Verträge über unsere Lieferungen von Maschinen und Anlagen kommen mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht.
  4. Wir schließen die Stornierung der Bestellung aus, sobald wir sie erhalten, angenommen und bestätigt haben.

III. Preise und Zahlung

  1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Lieferpreise zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen, sofern nicht geänderte Listenpreise marktunüblich sind.
  3. Unsere Preise verstehen sich in Euro netto ab Versandort. Die Kosten für Fracht, Verpackung, Transport, Versicherung und Montage trägt der Käufer.
  4. Der Käufer kann nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  5. Wechsel nehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und ausschließlich zu Erfüllungszwecken an.
  6. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen oder bei Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit können wir alle Forderungen sofort fällig stellen und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

IV. Lieferung, Transport und Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Versandstelle verlässt oder die Versandbereitschaft angezeigt wird.
  2. Unsere Lieferverpflichtung ist mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur erfüllt.
  3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer zumutbar.

V. Lieferzeiten, Lieferverzug

  1. Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
  2. Die Einhaltung von Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  3. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  4. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so trägt er die dadurch entstehenden Kosten.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen höherer Gewalt oder bei Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben.
  6. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (30-60 Arbeitstage) möglich.
  7. Die Haftung gilt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  8. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  9. Im Übrigen ist die Haftung für Verzug ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Solange sie nicht eingelöst sind, gelten Schuldscheine nicht als Zahlung.
  3. Wir können die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers versichern.
  4. Bei Pfändung der Ware durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
  5. Während der Reservierungszeit:
    • Der Käufer darf die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs verwenden.
    • Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden an uns abgetreten.
    • Der Käufer darf die abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf einziehen.
    • Der Erwerber muss auf Anfrage Angaben zum Schuldner machen.
  6. Im Falle eines Vertragsbruchs können wir die Ware zurücknehmen.
  7. Zurückgenommene Waren können weiterverkauft werden, wobei eine Kostenpauschale von 10% erhoben werden kann.
  8. Wir geben Sicherheiten frei, die die gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigen.

VII. Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich gerügt werden.
  2. Die Garantiezeit ist auf ein Jahr oder 1500 Betriebsstunden begrenzt.
  3. In begründeten Fällen werden wir die Ware reparieren oder ersetzen.
  4. Herstellererklärungen sind nicht vertraglich bindend, es sei denn, sie werden ausdrücklich vereinbart.
  5. Keine Haftung für unsachgemäße Nacharbeit oder unerlaubte Änderungen.
  6. Keine Gewährleistung für gebrauchte Waren, es sei denn, es wurde schriftlich vereinbart.

VIII. Haftung

  1. Das Produkthaftungsrecht bleibt hiervon unberührt.
  2. Wir haften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zugesicherte Eigenschaften.
  3. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

X. Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

  1. Der Ort der Erfüllung ist unser Versandort.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  3. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Berlin (Charlottenburg).

Unsere Marken

  • Rädlinger

    Die Ektennsa GmbH ist ein Partner von Rädlinger Deutschland und liefert Löffel für Baumaschinen und ausgewählte Bergbaumaschinen.

  • Orenstein&Koppel

    O&K ist eine der spezialisierten Marken von Ektennsa, die mit einer breiten Palette von Ersatzteilen und Komponenten unterstützt wird.

Dienstleistungen

  • Ersatzteile und Komponenten
  • Hydraulik und Energiesysteme
  • Anbaugeräte & Sonderanfertigungen
  • Industrielle Asset-Lösungen
  • Logistik und Repräsentation

Rechtliches

  • Bedingungen und Konditionen
  • Rechtlicher Hinweis
  • Datenschutzbestimmungen
  • Cookie-Richtlinie
  • Cookie-Einstellungen
    • Einstellungen
    • Historie der Einstellungen
    • Einwilligungen widerrufen

Kontakt

EKTENNSA GMBH

Blumenthaler Str. 36

13156 Berlin

Telefon

0049 1634585317 (mobil)0049 30 364 37 209

Post und Fax

info@ektennsa.net0049 3036437153

Urheberrecht © 2026 - Ektennsa GmbH

English Spanish Change language to French